erzlichen Glückwunsch!
Sie haben die Bewerbungsphase, das Vorstellungsgespräch und eventuell auch einen Probearbeitstag erfolgreich gemeistert und treten nun Ihren neuen Job an. Soweit, so gut. Doch bevor Sie sicher gehen können, Ihre neue Tätigkeit auch längerfristig ausüben zu dürfen, müssen Sie zunächst die Probezeit bestehen. Diese "Testphase" für Arbeitnehmer dient dazu herauszufinden, ob Sie und Ihr neuer Arbeitgeber zusammenpassen und ob Ihnen Ihr Tätigkeits- und Aufgabenbereich liegt. Sie erhalten die Chance sich zu bewähren und zu zeigen, über welche Qualifikationen Sie verfügen und wie schnell Sie in der Lage sind, neue Aufgaben und Herausforderungen zu bewältigen. Zudem möchte Ihr Chef natürlich sehen, inwieweit Sie sich in ein bereits bestehendes Team integrieren können.

Ein bis drei Monate - so lange dauert die Probezeit in der Schweiz

Wie lange Ihre Probezeit dauert, ist in der Regel in Ihrem Arbeitsvertrag festgelegt. Wird dort die Probezeit nicht erwähnt, dauert sie automatisch nur vier Wochen. In der Schweiz darf die Probezeit insgesamt nicht länger als drei Monate dauern, in anderen Ländern Europas wie beispielsweise in Deutschland sind bis zu sechs Monate Probezeit üblich. Innerhalb der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist sieben Tage und Ihr Arbeitgeber ist nicht verpflichtet Gründe für die Kündigung anzugeben. Natürlich können auch Sie als Arbeitnehmerin von Ihrem Kündigungsrecht Gebrauch machen, wenn Sie merken, dass Sie sich den Job doch anders vorgestellt haben oder aus einem anderen Grund unzufrieden sind.

Wenn Sie erkranken, während Sie sich in der Probezeit befinden, sollten Sie unverzüglich Ihren Arbeitgeber darüber informieren und sich vom Arzt eine entsprechende Bescheinigung ausstellen lassen. Dauert Ihre Krankheit länger an, kann Ihr Arbeitgeber die Probezeit auch verlängern - zumindest um die Anzahl der Tage, an denen Sie aufgrund Ihrer Krankheit nicht arbeitsfähig waren. Anspruch auf Urlaub während der Probezeit besteht in der Regel nicht.

Bestehen Sie darauf, vernünftig eingearbeitet zu werden

Soweit die rechtlichen Grundlagen. Davon abgesehen sollten Sie Ihre Probezeit nutzen, um für sich herauszufinden, ob Ihr neuer Job zu Ihnen passt. Das funktioniert nur, wenn Sie richtig eingearbeitet werden und Ihnen jemand zur Seite gestellt wird, der Ihre Fragen beantwortet, Abläufe erklärt und Ihnen Ihre Aufgaben zuweist. Klären Sie daher am besten schon vor der Vertragsunterzeichnung, wie die Einarbeitungsphase in Ihrem neuen Job gestaltet wird. Davon abgesehen sollten Sie sich natürlich während der Probezeit von Ihrer besten Seite zeigen und viel Engagement und Motivation an den Tag legen. Kommen Sie morgens pünktlich ins Büro und kalkulieren Sie mögliche Verkehrsbehinderungen mit ein. Es sieht einfach nicht gut aus, wenn Sie in Ihrem ersten Monat mehrfach zu spät erscheinen - auch wenn es daran liegt, dass Ihr Zug ausfällt oder Sie im Stau stehen.

Sie sollten sich jedoch nicht zu sehr unter Druck setzen: Es ist normal, dass Sie zunächst noch häufig nachfragen müssen, wenn es um Routine-Aufgaben geht und auch, dass Ihnen zunächst noch der ein oder andere Fehler unterläuft. Bleiben Sie am Ball und zeigen Sie sich lernfreudig und flexibel - dann überstehen Sie die Probezeit sicher mit Bravour!

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