Bundesprogramm Chancengleichheit 2008-2011

Im Universitätsförderungsgesetz von 1999 wurde mit den „projektgebundenen Beiträgen“ eine neue Beitragsart eingeführt, um gemeinsame Anliegen der Kantone und des Bundes von gesamtschweizerischer Bedeutung zu unterstützen. Die Auswahl der Projekte erfolgt durch die Schweizerische Universitätskonferenz SUK. Im Jahre 2000 konnte das Bundesprogramm „Chancengleichheit von Frau und Mann an den Universitäten“ gestartet werden. Nur eine nachhaltige Förderung der Chancengleichheit auf Hochschulebene im Sinne einer Leitungsaufgabe kann längerfristig zu einer angemessenen Präsenz und Mitarbeit von Frauen auf höchster hierarchischer Stufe führen.Das Bundesprogramm ist gesamtschweizerisch konzipiert und beinhaltet drei koordinierte Massnahmenmodule mit übergreifender Zielsetzung. Es gehört bisher zu den wichtigsten Massnahmen im Bereich Gleichstellungsarbeit an den Universitäten.

Modul 1 – Anreizgelder für die Neuanstellung von Professorinnen

Die Massnahmen des Moduls 1 waren in ihrer Art („Kopfprämie“) zwar umstritten, machten die Thematik „transparente, gendergerechte Berufungsverfahren“ jedoch hochschulpolitisch sichtbar und das daraus erstellte „Ranking“ bewirkte einen Wettbewerb zwischen den Universitäten. Die Neuanstellungen und der Gesamtanteil der Professorinnen werden jährlich erhoben.

Modul 2 - Nachwuchsförderungsprojekte

Nachwuchsförderungsprojekte reichen vom Fach- und Zielgruppen-spezifischen Eins-zu-Eins-Mentoring über Peer-Mentoring, speziellem Mentoring in der Medizin bis zu Kursen und Vorlesungsreihen zur Sensibilisierung im Gen¬der-Bereich, Infodatenbanken sowie Informations-Tagen im mathematisch-naturwissenschaftlichen Fachbereich für Gymnasiastinnen.

Modul 3 - Vereinbarkeit akademische Karriere und Familie

An allen Universitäten wurden die Kinderbetreuungsmöglichkeiten auf- und ausgebaut. Flexible Kinderbetreuungsangebote (Krankheit, Sitzungen und Kongresse) und Ferien- und Mittagstischbetreuung von Schulkindern wurden ebenfalls geschaffen.

Modul 3 - „Dual Career Couples“ (DCC)

Als „Dual Career Couples“ (DCC) bezeichnet man Paare, in welchen beide Partner über höhere, meist akademische Bildungsabschlüsse und eine lebenslange Aufstiegs- bzw. Karriereorientierung verfügen. Bei den Akademikerinnen lebt ein deutlich höherer Anteil in DCC-Partnerschaften als bei ihren männlichen Kollegen. Mit Blick auf den steigenden Mangel an qualifizierten Wissenschaftlern ist es zunehmend wichtig, gute Rahmenbedingungen zu schaffen, um hoch qualifizierte Mitarbeitende zu rekrutieren und zu halten.
Höchst qualifizierte Forscherinnen und Forscher sind der Erfolgsfaktor für jede Hochschule. Die Hochschulen werden als Arbeitgeberinnen attraktiver, wenn sie ausweisen können, dass bei Berufungs- oder Anstellungsverhandlungen die Bedürfnisse der Partner berücksichtigt werden. Eine DCC-freundliche Personalpolitik leistet einen allgemeinen Beitrag zur Stärkung des Forschungsplatzes Schweiz.

Variable und Sockelbeiträge

Nebst den Projektbeiträgen erhalten die Universitäten Variable und Sockelbeiträge, die zweckgebunden (im Rahmen von Modul 2 und 3) eingesetzt werden.

Programmleitung 2008-2011

Aus strategischen Gründen ist das Programm seit 2008 auf der operativen Ebene bei der Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten CRUS angegliedert.