Wird der Arbeitsplatz ungerechtfertigt gekündigt und die Karriere steht damit auf der Kippe, kann Frau sich mit verschiedenen Mitteln zum Recht verhelfen. Eine direkte Konfrontation mit dem Arbeitgeber artet meist in Streit aus, wodurch diese eine falsche Handlung bei erhaltener Kündigung ist. Das heisst nicht, dass die Arbeitnehmerin kein Gespräch beim Arbeitgeber suchen und die Hintergründe in Erfahrung bringen sollte. Wichtig ist, dass Sie sachlich bleiben und bei ungerechtfertigter Kündigung mit juristischem Beistand nach Ihrem Recht ersuchen.
Wann ist eine Kündigung ungerechtfertigt?
Ein Kündigungsschreiben ist immer dann ungerechtfertigt, wenn es auf Gründen basiert, die dem Arbeitgeber beispielsweise durch Hörensagen zugetragen wurden. Auch eine längere Krankheit, eine schwierige Integration im Team oder der Kinderwunsch einer berufstätigen Frau sind kein Grund, der eine Kündigung rechtfertigt und den Arbeitsplatz Verlust rechtlich untermauert. Wenn Sie Ihre Karriere in Gefahr sehen und Sie zu Unrecht gekündigt wurden, empfiehlt sich immer der Gang zum Anwalt. Es geht hierbei nicht primär um die Klage und den Wiedererhalt von Arbeitsplatz und Berufsstatus, da die meisten Frauen diese Regelung nach einem Fehltritt des Arbeitgebers gar nicht mehr wünschen. Hier steht das Recht, wie auch eine berechtigte Entschädigung als Vergleichsangebot im Vordergrund.
Rechtliche Fakten zur Beweiserbringung
Empfinden Sie die erhaltene Kündigung als nicht rechtens und möchten sich zugunsten Ihrer Karriere zur Wehr setzen, sind Sie gegenüber dem Arbeitgeber in einer Beweispflicht. Nicht immer lässt sich Ihre Unschuld problemlos beweisen und so dazu beitragen, dass Ihnen in Bezug auf Ihren Arbeitsplatz Recht zuteilwird und der Chef die Kündigung zurückzieht. Als Frau sollten Sie besonders auf einen Anwalt fokussieren und sich nicht in eine Diskussion mit dem Chef verstricken. Ist Ihnen die Beweiserbringung und somit der Fokus auf Ihr Recht nicht möglich, ziehen Sie einen juristischen Beistand zurate und informieren sich über die Möglichkeiten, die Ihnen zum Recht verhelfen und Sie als Frau nicht in einer schwächeren Position stehen lassen. Fakten müssen glasklar und unwiederbringlich belegt werden, sodass dem Arbeitgeber gar keine andere Möglichkeit bleibt, als Ihren Arbeitsplatz zurückzugeben und Ihnen die Rücknahme der Kündigung anzubieten.
So setzt sich Frau zur Wehr
In der Rechtsprechung sind Sie als Frau nicht schlechter gestellt als ein Mann, dessen Karriere durch eine Kündigung auf dem Spiel steht. Als selbstbewusste und starke Frau haben Sie kein Problem damit, Ihren Arbeitgeber über die realen Fakten aufzuklären und dabei auch einen Fehler zuzugeben. Gilt Ihre Karriere ohne Eigenverschulden als beendet, sollten Sie von Ihrer starken Position in keinem Fall abweichen und mit rechtlicher Unterstützung eine Anfechtung der Kündigung einplanen. Ob Sie Ihren Arbeitsplatz erneut besetzen, wenn die Rechtsprechung auf Ihrer Seite ist, wägen Sie individuell und anhand der aktuellen Gegebenheiten ab. In den meisten Fällen kann die Orientierung auf eine neue Karriere sinnvoller sein, als es der Rückgang zum bisherigen Arbeitsplatz ist.
Fazit
Kämpfen Sie bei einer ungerechtfertigten Kündigung um Ihr Recht und nehmen sie nicht als gegeben hin. Selbst wenn Sie durch das Verhalten des Arbeitgebers nicht an ihren Arbeitsplatz zurückkehren und anderweitig Karriere machen möchten, sollte die starke Frau sich nicht mit ungerechtfertigten Repressalien abfinden.
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